Unternehmenskäufe

Unternehmenskäufe JahresabschlussWir unterstützen und beraten Sie bei dem Verkauf oder Kauf eines Unternehmens und in sämtlichen Fragen einer Unternehmensnachfolge. Unsere Rechtsanwälte schöpfen ihre besonderen Erfahrungen mit Unternehmensverkäufen aus zahlreichen Insolvenzverfahren, in denen wir gerichtlich zum Insolvenzverwalter bestellt werden.

In Betracht kommt grundsätzlich der Verkauf bzw. der Erwerb eines Unternehmens in Form so genannter „share deals“ oder „asset deals“. Wir beraten Sie bei der Prüfung, welcher Weg für Sie der günstigste und richtige ist.

Ein „share deal“ ist der Erwerb von Geschäftsanteilen des Rechtsträgers. Es handelt sich um einen Rechtskauf. Verkauft werden Gesellschaftsanteile oder Mitgliedschaftsrechte. Der Erwerber übernimmt das Unternehmen einschließlich der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die zur Unternehmenskrise geführt haben. Es gilt der Grundsatz, dass mit dem Kaufvertrag alle Rechte und Pflichten des Verkäufers an den Käufer übergehen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rechenwerk der Gesellschaft (Bilanz) enthalten sind.

Beim „asset deal“ werden die materiellen und/oder immateriellen Vermögenswerte des Unternehmens als Paket an einen Erwerber verkauft. Auf den „asset deal“ finden die Regeln des Sachkaufs Anwendung. Dieser Weg wird häufig beim Kauf aus der Insolvenz beschritten, um eine Sanierung zu ermöglichen. Die werthaltigen „gesunden“ Teile des Unternehmens werden auf einen neuen Rechtsträger übertragen, die „notleidenden“ Teile des Unternehmens werden liquidiert.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit haben wir in der Beratung von Familienunternehmen bzw. deren Gesellschaftern. Häufig sind im Rahmen einer Nachfolgeregelung gesellschaftsrechtliche Umgestaltungen notwendig. Hierzu gehören auch Unternehmensverkäufe oder der Verkauf von Gesellschaftsanteilen.

Wir bieten Unterstützung und rechtliche Vertretung in allen mit einem Unternehmenskauf oder einer Unternehmensnachfolge in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten (Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Steuerrecht). Bei Bedarf oder auf Ihren Wunsch, können wir bei betriebswirtschaftlichen Fragen, z.B. bei der Bewertung eines Unternehmens, externe Berater hinzuziehen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen bei Unternehmensverkäufen.

 

Unternehmenskäufe Abschluss