Geschäftsführerhaftung

GeschäftsführerhaftungGerät ein Unternehmen in die Krise, stellt sich häufig die Frage nach der Haftung der Geschäftsleitung, also der Geschäftsführer oder Vorstände. Spätestens im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, Haftungsansprüche gegenüber den Geschäftsführern oder Vorständen zu prüfen und durchzusetzen. Solche Ansprüche können sich aus angeblich verspäteter Insolvenzantragstellung oder aus sonstigem Fehlverhalten der leitenden Personen ergeben.

Schon bei kleinen Unternehmen können Haftungsansprüche in einer Größenordnung entstehen, die für den Betroffenen existenzbedrohend sind. Wir haben in unserer jahrelangen Praxis Geschäftsführer und Vorstände vertreten, die teilweise Haftungsansprüchen in dreistelliger Millionenhöhe ausgesetzt wurden. Unser Schwerpunkt liegt in der Abwehr dieser Ansprüche. Durch unsere exzellenten Kenntnisse im Insolvenz- und im Gesellschaftsrecht können wir die materiellen Grundlagen dieser Ansprüche häufig gut beurteilen. Ein betriebswirtschaftliches Verständnis ist hierfür unbedingt notwendig. Für uns als Wirtschaftsanwälte mit vertieften Kenntnissen im Bereich der Buchführung und der Bilanz ist dies selbstverständlich.

Abgesehen von den materiellrechtlichen Kenntnissen verfügen wir auch über erhebliche Erfahrung im Führen dieser Prozesse. Wir kennen beide Seiten, denn als Insolvenzverwalter haben wir solche Ansprüche bereits als Kläger verfolgt. Als Berater der Geschäftsführer und Vorstände haben wir diese Ansprüche schon häufig abgewehrt. Zu berücksichtigen ist, dass bei höheren Streitwerten häufig eine sogenannte D&O-Versicherung vorhanden ist, bei der potentielle Haftungsansprüche gegenüber den leitenden Personen versichert sind.

Geschäftsführerhaftung AktenHierzu kommt es zu einem Dreiecksverhältnis zwischen Geschäftsführer, Versicherung und dem klagenden Insolvenzverwalter. In dieser Konstellation kann es zu weitreichenden Fehlern kommen, wenn man die jeweilige Interessenlage falsch einschätzt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in diesem Bereich.

Darüber hinaus können sich Haftungsansprüche auch gegenüber Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt ergeben. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Ansprüche in den vergangenen Jahren mit immer mehr Nachdruck geltend gemacht und durchgesetzt werden. Wir vertreten Sie kompetent und engagiert gegenüber den Behörden.