Insolvenzrecht

Insolvenzrecht ZahlungsunfähigkeitWir kennen beide Seiten: Durch unsere jahrzehntelange Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Berater in Insolvenzverfahren sind wir mit allen Fragestellungen des Insolvenzrechts bestens vertraut. Als Berater vertreten wir insbesondere Geschäftsführer, Gesellschafter, Arbeitnehmer, Gläubiger und Kaufinteressenten.

Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Restrukturierungen und – wenn es nicht zu vermeiden ist – auch im Insolvenzverfahren. So haben Sie die Gewissheit, immer kompetent vertreten zu sein. Dabei arbeiten wir mit den bisherigen Steuerberatern und Unternehmensberatern eng zusammen. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse im Bereich der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens. Auch unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung einer übertragenden Sanierung.

 

 

Insolvenzrecht Insolvenzplan

Für Geschäftsführer und Gesellschafter insolventer Unternehmen ergeben sich häufig Folgeprobleme aus der Insolvenz des Unternehmens. Dies kann durch die Übernahme von Bürgschaften, durch Haftungsansprüche des Insolvenzverwalters oder durch Ansprüche der Sozialversicherungsträgern oder des Finanzamts gegeben sein. Manchmal kommen auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder ein Gewerbeuntersagungsverfahren hinzu. In all diesen Fällen haben Sie bei uns einen Ansprechpartner, der Sie kompetent vertritt und Ihre Interessen wahrt.

Als Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens unterstützen wir Sie während des vorläufigen und des eröffneten Insolvenzverfahrens in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten Sie zum Insolvenzgeld, zur Rechtmäßigkeit ausgesprochener Kündigungen und zur Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren. Wir verfügen über die notwendigen Sonderkenntnisse im Insolvenzarbeitsrecht.

 

Für Gläubiger eines insolventen Unternehmens gilt es häufig, den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Wir prüfen und beraten Lieferanten zu eventuellen Sonderrechten, die im Insolvenzverfahren als Aus- oder Absonderungsrechte zu berücksichtigen sind. Auch unterstützen wir Sie, die mögliche Weiterbelieferung eines insolventen Unternehmens rechtssicher zu gestalten. Unsere umfassenden Kenntnisse im Anfechtungsrecht erlauben es uns zudem, Ihre Risiken im Bereich der Insolvenzanfechtung zu prüfen und rechtlich einzuschätzen. Banken schätzen unseren Rat bei Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter, insbesondere zur Abgrenzung von Sicherheiten und der Weiterführung insolventer Unternehmen.

Insolvenzrecht AmtsgerichtHäufig vertreten wir Kaufinteressenten, die im Wege der übertragenden Sanierung Teile eines Betriebs oder ein ganzes Unternehmen vom Insolvenzverwalter erwerben wollen. Wir kennen alle insolvenzrechtlichen Besonderheiten, die bei der Gestaltung der Unternehmenskaufverträge wichtig sind. Wir vertreten sie beim Entwurf von Vereinbarungen und bei den Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter.

Unsere Mandanten schätzen insbesondere unsere Kenntnisse der inneren Abläufe eines Insolvenzverfahrens. Mit den Insolvenzverwaltern sprechen wir auf Augenhöhe.

Insolvenzverfahren bearbeiten wir übrigens nicht bei der Rechtsanwaltsgesellschaft, sondern ausschließlich über unsere Insolvenzkanzlei Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB.

 

Insolvenzrecht Insolvenzantrag