Steuer(straf)recht und Steuerstreit

SteuerstrafrechtEine der unangenehmsten Erfahrungen, die man als Steuerbürger machen kann, ist der Besuch der Steuerfahndung am frühen Morgen im Unternehmen und zeitgleich zu Hause. Dies gilt sowohl bei der Durchsuchung als Beschuldigter wie auch bei der Durchsuchung als möglicherweise unbeteiligtem Dritten. Hier ist sofortige anwaltliche Unterstützung gefragt, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Aus diesem Grund haben wir eine regelmäßige Hotline geschaltet, bei der Sie schon am frühen Morgen im Notfall einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit Kenntnissen im Steuerstrafrecht erreichen können. Darüber hinaus haben wir ein Merkblatt gestaltet, wie Sie sich bei Durchsuchungsmaßnahmen am besten verhalten. Die Rufnummer und das Merkblatt finden Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download. Bei Durchsuchungsmaßnahmen bemühen wir uns, schnellstmöglich zu Ihnen zu kommen, um Ihre Rechte gegenüber den Beamten der Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft zu vertreten und Sie während der Durchsuchungsmaßnahme zu unterstützen.

PfandsiegelDarüber hinaus gibt es weitere Anlässe, die zur Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen können. Wir werden seit vielen Jahren von zahlreichen Steuerberatern im Bereich des Steuerstrafrechts als Verteidiger und beratende Rechtsanwälte empfohlen.

Aber auch präventiv werden wir als Berater hinzugezogen, um gemeinsam mit Ihrem Steuerberater Vorsorgesysteme zu installieren, die steuerliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verhindern sollen (Tax Compliance).

Wir unterstützen Sie zudem bei allen Fragestellungen des Steuerrechts. Da wir keine originäre Steuerberatung anbieten, arbeiten wir eng mit den jeweiligen Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Wir vertreten Ihre Interessen bei Verhandlungen mit dem Finanzamt, in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren.

Im Fall einer Betriebsprüfung stehen wir Ihnen mit Erfahrung und fachlicher Unterstützung zur Seite. Wir werden von Steuerberatern empfohlen, um die gerichtliche Vertretung beim Finanzgericht oder beim Bundesfinanzhof zu übernehmen.

SteuerstrafrechtIm Insolvenzbereich beraten wir regelmäßig zur steuerlichen Haftung von Geschäftsführern und Gläubigern, denen Sicherheiten des insolventen Unternehmens übertragen wurden.