Arbeitsrecht

ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dazu gehört neben der Prozessführung auch die außergerichtliche Betreuung unserer Mandanten.

Wir gestalten Dienst- oder Arbeitsverträge, unterstützen bei ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen und verhandeln im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder der betrieblichen Altersvorsorge. Wir unterstützen bei der Ausarbeitung von Dienstverträgen für leitende Mitarbeiter.

Bei Fragestellungen zum Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte und Betriebsvereinbarungen, stehen wir den Mandanten professionell zur Seite.

Wir verfügen über eine erhebliche Kompetenz im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen bei anstehenden Umstrukturierungen, Unternehmensumwandlungen, Betriebsübertragungen und Betriebsübergängen sowie im Rahmen von übertragenden Sanierungen.

Im Individualarbeitsrecht vertreten wir unsere Mandanten bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht. Schon vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützen wir unsere Mandanten strategisch, um deren Interessen bestmöglich durchzusetzen.