Medizinrecht

Das Medizinrecht und insbesondere die Rechte der Heilberufe bilden seit langem ein Kerngebiet unserer anwaltlichen Berufspraxis. Zu unseren Mandanten gehören neben Ärzten und Patienten auch medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser, Apotheker, Pharmaunternehmen,  Tierärzte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Pflegedienste.

Dabei unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei allen rechtlichen Fragen. Häufig werden über das Medizinrecht hinaus auch andere Rechtsgebiete angesprochen, wie zum Beispiel das Arbeitsrecht, das Mietrecht oder das Gesellschaftsrecht. Dies ist eine unserer Stärken. Wir sind in der Lage, den aktuellen Honorarbescheid der kassenärztlichen Vereinigung zu prüfen oder mit Ihren Banken über die Finanzierung der neuen Betriebsimmobilie zu verhandeln. Dabei arbeiten wir immer eng mit Ihren Steuer- und Unternehmensberatern zusammen.

Die Gründung und der Betrieb von Arztpraxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und die dazugehörigen vertraglichen Gestaltungen sind ein regelmäßiger Bestandteil unserer medizinrechtlichen Tätigkeit. Auch bei anderen Heilberufen unterstützen wir Sie bei der Gestaltung der Verträge und natürlich auch im Streitfall.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Praxis ist das Arzthaftungsrecht. In diesem Bereich verfügen wir über eine rund 20-jährige Erfahrung. Hierbei vertreten wir sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und vor den Gutachter-und Schlichtungsstellen bei den jeweiligen Landesärztekammern. Mit strafrechtlichen Problemen in diesem Bereich sind wir ebenfalls vertraut.

Im Arzneimittelrecht beraten wir Apotheker und Pharmaunternehmen im Bereich Arzneimittelzulassung, Durchführung von Prüfungen und behördlichen Fragestellungen.

Darüber hinaus sind wir eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die sowohl über Erfahrungen im Medizinrecht als auch im Recht der Sanierung und Insolvenz verfügen. Wir haben eine jahrelange Expertise in der Sanierung und Restrukturierung heilberuflicher Praxen oder Apotheken. Unsere Kenntnisse im Vertragsarztrecht oder den jeweiligen Berufsordnungen verknüpft mit den Kenntnissen im Sanierungsrecht lässt uns überdurchschnittlich gute Ergebnisse erzielen. Herr Rechtsanwalt Bert bearbeitet seit vielen Jahren den Bereich Insolvenzrecht im führenden Heidelberger Kommentar Arztrecht Krankenhausrecht Medizinrecht (HK-AKM).

Krankenhäuser beraten wir seit vielen Jahren in Fragen der Restrukturierung. Auch hier mischen sich medizinrechtliche Fragen mit Gesellschaft-und Insolvenzrecht. Die öffentlich-rechtlichen Aspekte und die Besonderheiten der Krankenhausfinanzierung sind uns gut bekannt.